Sühnestein
- In altgermanischen Zeiten war die Blutrache Recht und Pflicht jedes Stammesmitgliedes. Als die Staatsautorität erstarkte, wurde die Blutrache verboten.
- Wurde sie trotzdem ausgeübt (leicht war diese in Jahrhunderten eingewurzelte Rechtsauffassung nicht zu beseitigen ), so traf den Mörder neben anderen Strafen auch die, ein Sühnekreuz zu errichten. So entstand auch dieses Kreuz für eine Bluttat.







